Unternehmensgründung in Deutschland

05.11.2018 | EKHH

Die langfristigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei wecken auch die Aufmerksamkeit der Investoren beider Länder. Sowohl um das Kapital wirtschaftlich gut zu investieren, als auch um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu intensivieren, ist die Unternehmensgründung eine der beliebtesten Möglichkeiten. In unserem heutigen Blogpost haben wir einige Informationen über eine Unternehmensgründung in Deutschland für Sie gesammelt.

Auf was zu achten?

Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen gründen? Dann müssen Sie, unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Verpflichtungen, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen wählen und die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für Visum und/oder Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Nach der Wahl der Rechtsform nehmen Sie mit der Handelskammer hinsichtlich der Firmierung Kontakt auf und melden Ihr Unternehmen nach der erfolgten Gründung zum Handelsregister, beim Gewerbeamt und Finanzamt an.

Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?

Die drei oft gewählten Investitionsformen in Deutschland sind: Gründung eines neuen Unternehmens, einer Niederlassung oder der Kauf des oder die Beteiligung an einem bereits gegründeten Unternehmen.

Das Wichtigste bei der Gründung eines neuen Unternehmens ist die Wahl der richtigen Rechtsform – nach Abwägung Ihrer Bedürfnisse, der personellen Kapazität und des zu investierenden Kapitals. Aus einer Vielfalt der Unternehmensformen in Deutschland sind die GmbH und die GmbH & Co. KG die am häufigsten gewählten Rechtsformen.

Sie haben schon ein Unternehmen in der Türkei und möchten eine Niederlassung in Deutschland gründen? In diesem Fall müssen Sie sich überlegen, ob Sie eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung und inländische Tochtergesellschaft gründen möchten. Der bestimmende Faktor ist hier, wie selbständig Ihre deutsche Niederlassung handeln soll.

Welche Steuern fallen an?

Die Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland  sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Gewinnausschüttungen aus Gesellschaften führen zur Steuerpflicht des Gesellschafters. Allerdings ist das deutsch-türkische Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer (in Höhe von derzeit 19%) und Solidaritätszuschlag (in Höhe von derzeit 5,5% der Einkommensteuer- und Körperschaftssteuer) sind einige der Steuern, die in Deutschland erhoben werden können. Abhängig von den Tätigkeiten Ihrer Gesellschaft können weitere Steuern anfallen.

Gibt es Einschränkungen für ausländische Inverstoren in Deutschland?

Nein, grundsätzlich nicht. In bestimmten Fällen kann beim Erwerb der inländischen Gesellschaften von ausländischen Inverstoren eine Investitionsprüfung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt werden, um Sicherheitsbedrohungen zu vermeiden.

Brauche Ich ein Visum/Aufenthaltserlaubnis?

In der Regel brauchen Sie als türkische Staatsangehörige ein Visum/ eine Aufenthaltserlaubnis um in Deutschland einzureisen beziehungsweise dort bleiben zu können. Sie müssen die passende Form des Aufenthaltstitels abhängig von der Dauer und dem Ziel Ihrer Aufenthalt in Deutschland auswählen und die nötigen Schritte dafür erledigen.

Bitte beachten Sie, dass für selbständige Unternehmer und angestellte Mitarbeiter des Unternehmens sowie zusätzliche Familienangehörige des Unternehmers/Mitarbeiters unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen zu erfüllen sind.