Arbeitsrecht

Von Abfindung bis Zeitarbeit – ob Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in:

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Formen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht lässt sich als Recht der Arbeitsverhältnisse definieren. Es regelt vornehmlich das Verhältnis zwischen dem oder der Arbeitnehmer*in und dem oder der Arbeitgeber*in – das Individualarbeitsrecht. Daneben umfasst es auch die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Beziehungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeber*innenverbänden – dem Kollektivarbeitsrecht.

Individual-Arbeitsrecht

Bei dem das Verhältnis zwischen der oder dem einzelne*n Arbeitgeber*in und der oder dem einzelne*n Arbeitnehmer*in regelnden Recht sind die Vorschriften über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses über die Verpflichtungen der Parteien im Arbeitsverhältnis und über die Voraussetzungen der Beendigung, insbesondere der Kündigung des Arbeitsvertrags von Bedeutung.

Grundlage dieses Rechtsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, in dem neben der zu erbringenden Leistung des oder der Arbeitnehmer*in und der Entlohnung durch den oder die Arbeitgeber*in auch andere wichtige Regelungen festgehalten sind. Dazu gehören unter anderem die Urlaubsansprüche, der Umgang mit der Leistung von Überstunden, Sonderzahlungen, Zielvereinbarungen Wettbewerbsverbote und Ausschlussfristen.

Das kollektive Arbeitsrecht

Anders als beim Individualarbeitsrecht regelt das kollektive Arbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgeber*innen oder Arbeitgeber*Innenverband und Betriebsrat oder Gewerkschaft.

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit den Fragestellungen bei Abschluss von Tarifverträgen oder der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) einerseits als auch bei Konfliktsituationen im Rahmen der innerbetrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat.

Vertretung der Interessen aller Parteien eines Arbeitsverhältnisses

Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Frau Birgit Eggers kann langjährige Erfahrung in der Vertretung sowohl der Interessen der Arbeitsgeber*innen- als auch der der Arbeitnehmer*innen-Seite vorweisen. Während Arbeitnehmer*innenrechte regelmäßig gestärkt werden, hat so manche*r Arbeitgeber*in den Eindruck, keine Handhabe gegen unangemessene Ansprüche von Arbeitnehmer*innen zu haben. Demgegenüber befürchten Arbeitnehmer*innen häufig das überlegene Wissen der mit Personalfachkräften ausgestatteten Arbeitgeber*innen und deren finanzielle Möglichkeiten bei der Führung von Gerichtsverfahren.

Fachanwältin Birgit Eggers ist durch regelmäßige Fortbildungen stets auf dem aktuellen Stand der Rechts- und Gesetzeslage und stellt Ihnen dieses Wissen und all ihre Erfahrung gerne zur Verfügung.

Expertentipp von Birgit Eggers

Birgit Eggers

Mit Erfahrung gut

Gleichgültig ob Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung, ein Zeugnis oder eine Kündigung erstellen oder prüfen lassen wollen.

Rechtsanwältin Birgit Eggers von der Elbinsel Kanzlei steht Ihnen seit über 20 Jahren mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder zu verteidigen – ob für Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in.

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