Erbrecht Hamburg

Europäische Erbrechtsverordnung

Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Hiervon ausgenommen sind lediglich das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark.

Durch diese Verordnung wird das in Deutschland zuvor geltende Erbrecht nach der Staatsangehörigkeit aufgehoben.