BetriebsÂverfassungsrecht
Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Arbeitnehmer*innen das Recht erkÀmpft in Betrieben mit zu entscheiden oder bei der unternehmerischen Willensbildung beteiligt zu werden.
Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Arbeitnehmer*innen das Recht erkÀmpft in Betrieben mit zu entscheiden oder bei der unternehmerischen Willensbildung beteiligt zu werden.
Eine Vielzahl der Instrumente zur Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder in eigenstĂ€ndigen Gesetzen geregelt. Im Zentrum der Arbeitnehmer*innenmitbestimmung steht der Betriebsrat, dessen Aufgaben und Befugnisse durch das BetrVG festgelegt sind. Er ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen im Betrieb, von denen er gewĂ€hlt wurde und deren Belange er gegenĂŒber den Arbeitgeber*innen zu wahren hat. Da das Betriebsverfassungsrecht vom Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber*innen und Betriebsrat bestimmt wird, kann die Interessenwahrung aber nicht nur einseitig zugunsten der Arbeitnehmer*innen erfolgen. Auch die betrieblichen Interessen sind bei seinen Entscheidungen zu berĂŒcksichtigen.
In der Gemengelage der Interessen sind die Kenntnis der jeweiligen Rechtsnormen und Verfahrensweisen zur Durchsetzung dieser unerlÀsslich.
Die Wahl des Betriebsrats, dessen Zusammensetzung, die Amtszeit und die durch die TĂ€tigkeit entstehenden Kosten, die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder das Instrument der Betriebsversammlung, die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats der Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, sowie die Anrufung der Einigungsstelle im Konfliktfall sind das TĂ€tigkeits- und Wissensspektrum der mit dem Betriebsverfassungsrecht befassten Mitarbeiter*innen eines Unternehmens.
Sowohl Arbeitgeber*innen als auch BetriebsrĂ€te als auch Personalsachbearbeiter benötigen daher kompetente UnterstĂŒtzung im tĂ€glichen Miteinander. Dieses kann durch Schulungen, Beratungen oder Vertretung vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht erfolgen. Wissen und Erfahrung fĂŒhren auf diesem Gebiet zu allseits vertrĂ€glichen Ergebnissen. Diese muss man aber nicht erst selbst herbeifĂŒhren oder vorhalten, sondern bei Bedarf (âjust in timeâ) in der Elbinsel Kanzlei abrufen.
GleichgĂŒltig ob Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung, ein Zeugnis oder eine KĂŒndigung erstellen oder prĂŒfen lassen wollen.
RechtsanwĂ€ltin Birgit Eggers von der Elbinsel Kanzlei steht Ihnen seit ĂŒber 20 Jahren mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen AnsprĂŒche vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen oder zu verteidigen â ob fĂŒr Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in.
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Seit 2022 unterstĂŒtzt Frau RechtsanwĂ€ltin Katja Lindig das Arbeitsrechtsteam und berĂ€t sie mit der erforderlichen Kompetenz in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
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