Nachlasspfleger*innen kümmern sich in erster Linie um die Sicherung des Nachlasses und unternehmen als gesetzliche Vertreter der bis dahin noch nicht ermittelten Erb*innen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Nachlassangelegenheit abzuwickeln. Dazu gehört der Kontakt mit etwaigen Nachlassgläubigern, die Bezahlung der Bestattungskosten sowie die Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse (z.B. Mietverträge).
Der/die Nachlasspfleger*in ist auch verpflichtet, sich um die Erbenermittlung zu kümmern. Gestaltet sich die Ermittlung als unzumutbar (kosten-) aufwändig, hat der/die Nachlasspfleger*in allerdings die Möglichkeit, eine/n professionellen Erbenermittler*in damit zu beauftragen.
Steht der Nachlass unter der Sonderform der Nachlassverwaltung, hat der/die Nachlassverwalter*in das Recht und die Pflicht, Mittel des Nachlasses einzusetzen, um kosteneffektiv Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, insbesondere wenn so ein zukünftiger, höherer Schaden am Nachlass vermieden werden kann.