Müssen Arbeitgeber*innen Überstunden bezahlen?

06.3.2020 | EKHH

Wer viel arbeitet sollte auch viel verdienen. Überstunden machen zu müssen, muss sich lohnen. Aber müssen Arbeitgeber*innen diese immer bezahlen? Arbeitgeber*innen sind zur Vergütung von Überstunden verpflichtet, wenn sie die Mehrarbeit auch angeordnet haben. Allein längere Anwesenheit am Arbeitsplatz begründet keine weitere Vergütung.

Achtung: Werden keine Überstunden angeordnet, wünscht der/die Arbeitgeber*in aber kurz vor Arbeitsende, dass eine Aufgabe noch erledigt werden soll, ist das als Überstundenanordnung zu verstehen.

Die Vergütung von Überstunden kann auf unterschiedliche Art erfolgen: So kann der Arbeitsvertrag z. B. einen bestimmten Stundensatz für die Mehrarbeit enthalten oder einen bestimmten Überstundenrahmen, der mit dem normalen Gehalt abgedeckt ist. Auch der Freizeitausgleich ist eine Möglichkeit Mehrarbeit abzugelten. Führungskräfte hingegen haben meist keinen weiteren Anspruch. Ihre Überstunden sind meist im Rahmen ihres regulären Gehalts über eine wirksame Überstundenvereinbarung im Arbeitsvertrag selbst mit abgedeckt.

Achtung: Enthalten Arbeitsverträge nur den Hinweis, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist dieses unwirksam. So sehen es die Richter des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 765/10): Ein Mitarbeiter verdiente monatlich 1800 € br. Im Arbeitsvertrag stand der zuvor erwähnte Hinweis. In seinem Urteil kritisierte das BAG, dass der/die Arbeitgeber*in so beliebig viele Überstunden anordnen könnte. Was den ohnehin geringen Bruttomonatslohn deutlich verringern würde. Fallen bei normalem oder geringem Gehalt Überstunden an, müssen diese also immer gesondert bezahlt werden.

Eine Zulage für Überstunden gibt es nur, wenn dieses ausdrücklich im Arbeits-/Tarifvertrag geregelt ist. Ohne Überstundenregelung, haben Beschäftigte für die Mehrarbeit nur Anspruch auf den normalen Stundenlohn.

Der Inhalt von Arbeitsverträgen ist also viel zu entscheidend, um sich aus dem Internet zu bedienen. Prüfung oder Entwurf von Arbeitsverträgen gehört in die Hände von Experten.

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