Erbrecht

Der Tod eines geliebten Menschen stellt immer ein einschneidendes Erlebnis dar. Auf die Hinterbliebenen kommt dann gerade in dieser schwierigen Zeit noch ein großer bürokratischer Aufwand zu: die Regelung der Bestattung des oder der Verstorbenen, Amtsgänge, die Auflösung bestehender Verträge des oder der Verstorbenen, der Ausgleich aufgelaufener Rechnungen uvm.

Zu allem Überfluss melden oftmals noch Angehörige und Verwandte unerwartete Erbansprüche an, was nicht selten zu einem Erbrechtsstreit unter den Hinterbliebenen ausartet.

Streit im Erbrecht ist nicht selten

Leider kommt es nicht selten vor, dass der oder die Verstorbene (auch Erblasser*in genannt) mangels eigener Verfügung zu Lebzeiten per Testament eine klare Regelung der Erbschaft an die Erben versäumt oder aus gesetzlicher Sicht unrechtmäßige oder auch missverständliche Verfügungen getroffen hat, weshalb immer wieder Klärungsbedarf entsteht. Hin und wieder zerstreiten sich gar ganze Familien und häufig kommt es vor, dass Erb*innen ihre Haftungspflicht gegenüber Ansprüchen von Gläubiger*innen des oder der Erblasser*in nicht akzeptieren wollen.

Bei einer Erbschaft sind in jedem Fall viele Details und gesetzliche Sonderregelungen zu berücksichtigen, die den betroffenen Parteien neben der Zeit der Trauer zusätzliche Erschwernisse aufbürden und dadurch oft das Handeln zur Erreichung der optimalen Abwicklung des Erbfalls sabotieren. Daher ist es immer ratsam, einen rechtlichen Beistand zu engagieren, der objektiv und neutral Ihre Interessen vertritt und nicht durch persönliche, vielleicht sogar negative Emotionen in seinen Entscheidungen beeinträchtigt ist.

Erbrecht – Grundrecht in Deutschland

Das Erbrecht – in der Bundesrepublik Deutschland als Artikel 14 im Grundrecht verankert – regelt alle Belange rund um den Übergang des Vermögens des Verstorbenen an erbberechtigte Hinterbliebene. Hierbei sind nicht nur Ansprüche und Rechte (z.B. die Erbfolge), sondern auch die Pflichten der Hinterbliebenen und Erbberechtigten wie z.B. die Entrichtung einer Erbschaftssteuer gesetzlich geregelt.

Auch Partner*innen aus wirtschaftsrelevanten Verträgen können als Gläubiger*innen letztlich Ansprüche am Erbe, dem sogenannten Nachlass anmelden.

Vererben ohne Streit – ein Interview im Deutschlandfunk Kultur

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Katja Habermann sprach am 29. Juli 2023 im Deutschlandfunk zusammen mit Vladimir Balzer und Christine Wempe u.a. über die Relevanz von Testamenten.

Deutschlandfunk Kultur

Immobilie im Nachlass einer Erbengemeinschaft

Katja Habermann, Fachanwältin für Erbrecht aus Hamburg, informiert Sie in diesem Video zum Thema „Immobilie im Nachlass bei einer Erbengemeinschaft“.

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