Erbauseinandersetzung
Erben mehrere Personen zusammen, bilden sie eine Erbengemeinschaft, ob sie wollen oder nicht. Es gilt diesen unfreiwilligen Zusammenschluss der Erben auseinanderzusetzen. Hierbei treffen unterschiedliche Vorstellungen und Interessen der einzelnen Erben aufeinander. Diese sind oft von früheren Konflikten geprägt. Unser Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu entschärfen, Transparenz zu schaffen und eine gerechte, tragfähige Lösung im Sinn aller Beteiligten zu ermöglichen.
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