Familienrecht Hamburg, Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich

Wenn Eheleute vor oder während der Ehe keine abweichende Vereinbarung zum Güterstand getroffen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Innerhalb der Zugewinngemeinschaft erwirtschaftet und verwalten die Eheleute jeweils ihr eigenes Vermögen.