Versorgungsausgleich
Anlässlich des Ehescheidungsverfahrens führt das Familiengericht in der Regel den Versorgungsausgleich durch. Hierbei werden alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften im Rahmen der Altersvorsorge ausgeglichen.
Anlässlich des Ehescheidungsverfahrens führt das Familiengericht in der Regel den Versorgungsausgleich durch. Hierbei werden alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften im Rahmen der Altersvorsorge ausgeglichen.
Dies sind nicht nur Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Anwartschaften auf Beamte*innenversorgung, sondern auch Anwartschaften bei den jeweiligen Versorgungswerken von Freiberufler*innen wie Architekt*innen, Künstler*innen Ärzt*innen. Auch Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge werden im Rahmen des Versorgungsausgleiches bewertet und gegebenenfalls geteilt. Schließlich können auch private Lebensversicherungen auszugleichen sein.
Sämtliche in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehepartner*innen werden für die Ehezeit hälftig geteilt und auf den/die jeweils andere*n Ehepartner*in übertragen. Grund für die Teilung ist die Wertung des Gesetzgebers, dass Versorgungsanrechte, die innerhalb der Ehezeit erwirtschaftet wurden als gemeinschaftliche Lebensleistung zu sehen sind und deshalb beiden Eheleuten zu gleichen Teilen zustehen.
Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich ohne gesonderte Antragstellung im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durchgeführt. Das Familiengericht sieht von einem automatischen Ausgleich nur dann ab, wenn die Ehe von kurzer Dauer (Ehezeit unter drei Jahren) war oder ein wirksamer notarieller Verzichtsvertrag vorliegt.
Frau Deniz Rethmann unterstützt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Sie ist seit 2008 zugelassene Rechtsanwältin. Als versierte Fachanwältin für Familienrecht setzt sie sich besonders für den Vermögensschutz Ihrer Mandanten ein. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Ausgestaltung von Eheverträgen, in denen unter anderem Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung interessengerecht ausgestaltet werden können.
Gerne steht Sie Ihnen mit ihrem Spezialwissen auch in allen anderen Familiensachen zur Verfügung.