Familienrecht Hamburg, Kindesunterhalt

Kindesunterhalt

Minderjährige Kinder haben grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss einer Berufsausbildung, da es ihnen noch nicht möglich ist, sich selbst zu versorgen. In erster Linie wird der Kindesunterhalt von den leiblichen Eltern geschuldet.

Nur wenn die leiblichen Eltern verstorben sind oder nicht leistungsfähig sind, können auch die Großeltern in Anspruch genommen werden.