Familienrecht Hamburg, Ehegattenunterricht

Ehegattenunterhalt

Wenn Ehepartner*innen entscheiden, getrennte Wege zu gehen, stellt sich die Frage, wie der bisherige Lebensunterhalt weiter finanziert werden kann. Beim Ehegatten-/Ehegattinnenunterhalt ist zu differenzieren zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.

Beide Unterhaltsarten sind an das Vorliegen unterschiedlicher Voraussetzungen geknüpft: