Familienrecht Hamburg, Aulsbildungsunterhalt

Ausbildungsunterhalt

Der Kindesunterhalt umfasst die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, § 1610 BGB. Darunter ist eine Ausbildung zu verstehen, die den Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen des Kindes am besten entspricht und deren Finanzierung den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.

Umgekehrt obliegt es dem Kind, die Ausbildung zielstrebig aufzunehmen und durchzufĂĽhren.